Das Konsentverfahren ist ein Verfahren, bei dem eine Entscheidung erst dann als getroffen gilt, wenn keiner der am Prozess der Entscheidungsfindung Involvierten einen Einwand hat.

Mit Hilfe des Konsentverfahrens werden Entscheidungen nicht nur schneller getroffen, sondern alle Betroffenen werden mit einbezogen. Auch kann mit dem Konsentverfahren eine schnelle Anpassung an innere und äußere Änderungen gewährleistet werden.

Konsentverfahren – die Vorgehensweise

Ein Vorschlag wird im Team, welches inhaltlich betroffen ist, diskutiert. Jeder Teilnehmer gibt seine Meinung ab.

Dabei sollten Teilnehmer im Konsentverfahren nur schwerwiegende Einwände geltend machen, sodass diese im Team diskutiert werden können. So wird im Konsentverfahren der Teilnehmer nicht gefragt, ob er dafür ist, sondern lediglich ob er / sie einen schwerwiegenden Einwand hat.

Dabei werden Einwände mit trefflichen und nachvollziehbaren Argumenten begründet und in der Regel sollte ein alternativer Vorschlag zum Thema gemacht werden.

Gibt es keine schwerwiegenden Einwände, gilt der Vorschlag solange als genommen, bis jemand einen neuen schwerwiegenden Einwand einbringt, z.B. da sich die Faktenlage geändert hat.

Die drei Grundregeln

  1. Jeder, kann Vorschläge einbringen
  2. Das jeweils beste Argument zählt
  3. wird nach einem Konsententscheid ein neuer Aspekt erkannt, der zu einem schwerwiegenden Einwand führt, wird das Thema erneut besprochen.

Besonders im Konsentverfahren erfahrene Gruppen können den Prozess mit Hilfe von Gesten effektiv vereinfachen:

Eine ausgestreckte Hand nach oben bedeutet: “Ich habe einen schwerwiegenden Einwand und möchte diesen einbringen.”

Eine ausgestreckte Hand, die nach unten zeigt und sich leicht hin und her bewegt bedeutet: “Ich habe keinen Einwand, aber ein kleines Bedenken, welches ich schildern möchte.

Mit Hilfe des Konsentverfahren können Entscheidungsprozesse von allen Betroffenen mitgestaltet werden und sich dem ständigen Wandel anpassen.