Das Konsentverfahren

Das Konsentverfahren ist ein Verfahren, bei dem eine Entscheidung erst dann als getroffen gilt, wenn keiner der am Prozess der Entscheidungsfindung Involvierten einen Einwand hat.

Mit Hilfe des Konsentverfahrens werden Entscheidungen nicht nur schneller getroffen, sondern alle Betroffenen werden mit einbezogen. Auch kann mit dem Konsentverfahren eine schnelle Anpassung an innere und äußere Änderungen gewährleistet werden.

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